Schule am Limes

Gemeinschaftsschule Osterburken

Die Schulordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Damit in unserer Schule sich jeder sicher und wohl fühlen kann, gibt es diese Schulordnung. Alle müssen sich an diese Regeln halten.

I.   Schulweg

1.    Auf dem Weg zur Schule achte ich auf den Straßenverkehr und verhalte mich als Fußgänger bzw. Zweiradfahrer (Rad, Mofa, Moped) den Verkehrsregeln entsprechend. Ich steige auf dem Schulgelände ab und schiebe mein Fahrzeug.

2.   Wenn ich das Schulgebäude vor 7.45 Uhr betrete, benutze ich den Haupteingang und gehe in die mir zugewiesenen Aufenthaltszimmer bzw. in die Eingangshalle. Nach dem Gongzeichen gehe ich direkt in mein Klassenzimmer. Ab 8.35 Uhr benutze ich den oberen Eingang bzw. den Haupteingang.

3.   An der Bushaltestelle und im Bus benehme ich mich rücksichtsvoll.

II.  Schulbereich

1.    Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Handyverbot. Wenn ich mein Handy in die Schule mitbringe, schließe ich es beim Betreten des Schulgebäudes in die dafür vorgesehenen Schließfächer ein und hole es erst zum Schulschluss am Nachmittag beim Verlassen des Schulgebäudes wieder heraus.

2.   Ich renne nicht im Schulgebäude. Ich kaue im Schulgebäude keinen Kaugummi. Das Spucken auf dem Schulgelände ist verboten.

3.   Das Schulhaus und seine Einrichtungen müssen vor Schaden bewahrt werden. Wenn etwas kaputt gegangen ist, muss ich es sofort beim Klassenlehrer oder Hausmeister melden.

4.   Elektrische Anlagen und Geräte, z.B. Jalousien, Overheadprojektoren, PCs und CD-Player bediene ich nur mit Erlaubnis des Lehrers.

5.   Für Freistunden gehe ich in den mir zugewiesenen Aufenthaltsbereich.

6.   Ich halte die Schule und das Schulgelände sauber und werfe den Müll und Essensreste (z.B. Schalen von Sonnenblumenkernen) in die entsprechenden Behälter.

7.   Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der schriftliche Antrag ist rechtzeitig zu stellen. Zuständig für die Beurlaubung ist:

-  für die Fachstunde der Fachlehrer

-  bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Unterrichtstage der Klassenlehrer,

-  darüber hinaus der Schulleiter.

8.   Wenn ich aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert bin, muss dies vor Unterrichtsbeginn unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Schule gemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss in jedem Fall binnen drei Tagen nachgereicht werden.

9.   Schmuck und andere Wertgegenstände sollte ich persönlich verwahren. Die Schule haftet nicht bei Schaden oder Verlust.

10.   Alle Suchtmittel wie Alkohol, Drogen, Zigaretten und koffein- und taurinhaltige Softgetränke sind auf dem Schulgelände und dem Schulweg verboten.

11.   Alle Waffen und gefährlichen Gegenstände sind auf dem Schulgelände und dem Schulweg verboten.

12.   Für Notfälle gibt es in jedem Klassenzimmer oder Fachraum besondere Richtlinien, die die Lehrer mit uns regelmäßig besprechen.

Beispielszeichnung Kleiderordnung

13.   Meine Bekleidung muss dem Schulbesuch angemessen sein und den Vorgaben auf dem Bild auf S.12 entsprechen. Sie muss eindeutig von der Sportkleidung zu unterscheiden sein. Im gesamten Schulgebäude trage ich keine Mützen oder Kappen. Ebenso werden Bauchtaschen u. Ä. während der Unterrichts- und Pausenzeiten im Schulgebäude und den Pausenhöfen nicht am Körper getragen, sondern verbleiben im Klassenraum oder Schließfach.

14.   Schneeballwerfen ist auf dem ganzen Schulgelände und dem Schulweg verboten.

15.   Ich lehne Gewalt in jeder Form ab und setze mich für eine gewaltfreie Schule ein. Ich bin gegen Mobbing.

16.   Auf dem Schulgelände spreche ich deutsch.

III.  Klassenzimmer

Im Klassenzimmer sind wir eine Gemeinschaft, in der wir uns wohlfühlen wollen.

1.    Jede Klasse übernimmt die Ausgestaltung ihres Klassenzimmers und erstellt eine eigene Klassenordnung.

2.   An meinem Platz bin ich für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss stelle ich den Stuhl hoch.

3.   Ich hänge meine Jacken, Sportbeutel etc. ordentlich an die Garderobe und schließe vorhandene Garderobentüren.

4.   In anderen Klassenzimmern verhalte ich mich wie ein netter Besucher.

5.   Während des Unterrichts esse und trinke ich nur mit der Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft.

6.   Ich kaue im Schulgebäude keinen Kaugummi.

7.   Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Zimmer, so teilt ein beauftragter Schüler dies der Schulleitung mit. 

IV.  Pausen

In allen Pausen nehme ich Rücksicht auf meine Mitschülerinnen und Mitschüler.

1.    Allgemeines

Toilettengänge sind grundsätzlich in den Pausen zu erledigen. Sämtliche Pausen dienen der Vorbereitung auf die folgenden Stunden. Nach dem Gongzeichen kehre ich in mein Klassenzimmer zurück und setze mich an meinen Platz. Das Ballspielen ist generell in allen Pausen verboten (Ausnahme: morgens bis 8.00 Uhr). Bewegte Pause finden nur mit Aufsicht der jeweiligen Lehrkraft statt.

2.   Große Pause

Ich verlasse grundsätzlich das Klassenzimmer und das Schulgebäude.

a)   Bei schönem Wetter ist der mittlere Pausenhof für die Klassen des A- und C-Baus, der obere Pausenhof für die Klassen des B-Baus und der Hof vor dem D-Bau für die Klassen 9 und 10.

b)  Alle Spielgeräte bleiben im Klassenzimmer. Klettern kann ich nur an den zur Verfügung stehenden Spielgeräten und an der Kletterwand. Die Weitsprunggrube darf nicht benutzt werden. Ballspielen auf dem oberen Pausenhof wird durch die aufsichtführende Lehrkraft geregelt.

c)   Die Regenpause wird durch eine Durchsage angekündigt. Folgende Räumlichkeiten nutze ich dann: Aula, Märchenhalle, Mensa und überdachter Schulhof. Die Klassen 9 und 10 halten sich im D-Bau auf.

d)  Da auch Lehrerinnen, Lehrer und Sekretärinnen Ruhepausen benötigen, suche ich in den großen Pausen das Lehrerzimmer und das Sekretariat nicht auf. In Notfällen wende ich mich an die aufsichtführende Lehrkraft.

3.   Mittagspause

Alle Spielgeräte können genutzt werden. Fußball spielen ist nur auf den Pausenhöfen erlaubt. Schülerinnen und Schüler der Lerngruppen 5 und 6 dürfen das Schulgelände nicht verlassen, ab Lerngruppe 7 nur, wenn zu Beginn des Schuljahres eine Erlaubnis der Eltern schriftlich gegeben und von der Schule gegengezeichnet wurde. Schülerinnen und Schüler aus Osterburken können mit schriftlicher Erlaubnis zum Mittagessen nach Hause gehen.

  

Höflichkeit und Rücksichtnahme, „Bitte“, „Danke“, gegenseitiges Grüßen und Verständnis füreinander erleichtern das Zusammenleben in unserer großen Schulgemeinschaft. 

 

Schulordnung_Schule-am-Limes.pdf